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Statuten

Auszüge aus den Statuten der Traumfänger Stiftung


Name und Sitz
Unter dem Namen Stiftung Traumfänger besteht mit Sitz in Davos GR eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff ZGB.


Kapital
Das Stiftungskapital bei Errichtung beträgt CHF 50'000.--. Das Stiftungskapital wird durch freiwillige Beiträge und/oder Spenden geäufnet.


Dauer
Die Dauer der Stiftung ist unbeschränkt. Sie nimmt ihre Tätigkeit mit Vorliegen der Bestätigung der Stiftungsaufsicht betreffend Übernahme der Aufsicht über die Stiftung und nach Eintrag ins Handelsregister des Kantons Graubünden auf.


Zweck
Die Stiftung bezweckt auf gemeinnütziger Basis die direkte und indirekte Unterstützung von kranken, behinderten, vernachlässigten, verwahrlosten, notleidenden oder in anderer Weise beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen sowie Organisationen mit einwandfreiem Ruf mit gleicher Zielsetzung, vornehmlich in der Schweiz und im Mekong-Gebiet. Die finanziellen Mittel sollten vorallem im Bereich Ausbildung und medizinischer Hilfe jeglicher Art eingesetzt werden.
Die Stiftung ist nicht gewinnorientiert. Sie verfolgt auch keine Selbsthilfezwecke.


Reglemente
Der Stiftungsrat erlässt über die Einzelheiten der Organisation und der Geschäftsführung ein Reglement. Dieses kann jederzeit im Rahmen der Zweckbestimmung von mindestens 2/3 der Stiftungsräte geändert werden. Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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